Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
Inhaltsangabe:Einleitung: In Artikel 9 Abs. 3 unseres Grundgesetzes (GG) heißt es: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig." Um eine solche autonome Ordnung des Arbeitslebens zu realisieren, ist der Tarifvertrag ...