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Die Reichweite der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG
Das deutsche EStG unterscheidet seit seinem Erlass am 16.10.1934 in § 1 EStG zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Die Steuerpflichten waren jeweils ausschließlich, man war demnach entweder unbeschränkt, beschränkt oder nicht steuerpflichtig. In jüngerer Zeit wird diese Dichotomie zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht immer mehr aufgeweicht und es kommt zu einer Dynamisierung der persönlichen Steuerpflicht. Im Jahr 1972 hat sich ...

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