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Die Verjährungsproblematik der vertraglichen Haftung des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters
Die dreijährige Verjährungsfrist für die vertragliche Haftung des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters wird von den Gerichten als zu kurz empfunden. Aus diesem Grunde hat sich eine ergebnisorientierte Fallrechtssprechung herausgebildet, auf die im einzelnen eingegangen wird. Auf dogmatische Widersprüche wird hingewiesen und herausgestellt, daß diese vom Ergebnis zu billigende Rechtssprechung contra legem ist. Die in den Entscheidungen herausgearbeitete Hinweis- und Belehrungspflicht ...

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