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Beratungspflichten des Versicherers
Mit der neuen Versicherungsvertriebsrichtlinie 2016/97/EU (IDD) werden erstmals einzelfallbezogene (Beratungs-)Pflichten auf das Direktgeschäft der Versicherer erstreckt. Im deutschen Recht sind Beratungspflichten des Versicherers bereits seit 2008 in § 6 VVG a. F. normiert. Allerdings brachte die Umsetzung der IDD zahlreiche Neuerungen, insbesondere bei Versicherungsanlageprodukten. Diese Dissertation untersucht die Pflichten nach § 6 VVG und bezieht hierbei die umfangreiche und ausdifferenzierte ...

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