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Das arbeitsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG
Die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf untersagt unmittelbare und mittelbare Ungleichbehandlungen wegen einer Vielzahl von Kriterien, unter anderem auch wegen des Lebensalters. Dieses Verbot der Altersdiskriminierung bereitet im deutschen Arbeitsrecht besondere Schwierigkeiten und birgt vielerorts Risiken für Arbeitgeber und Sozialpartner. Sowohl zahlreiche Rechtsvorschriften in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen als ...

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