Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht
In seinem Grundlagenwerk zur Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht entwickelt Dirk Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Vor der Verschuldensprüfung ist eine Kontrolle von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit notwendig. Sie enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im ...