Die Nachgründung im Aktienrecht
Nach einem langen "Dornröschenschlaf" ist in den vergangenen Jahren die Vorschrift des § 52 Aktiengesetz zu neuem Leben erwacht. Zuvor war in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß die gesetzlichen Vorgaben zur Nachgründung in der Praxis kaum beachtet würden. Im Fall der Aufdeckung zieht dies jedoch gravierende Rechtsfolgen nach sich. Martin T. Schwab behandelt umfassend das Institut der Nachgründung und ...