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Das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsrecht
Das Günstigkeitsprinzip ist für die Arbeitsvertragsparteien Rechts- grundlage, abweichend vom Tarifvertrag günstigere Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer zu vereinbaren. Durch die schlechten wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt und die Ein- führung neuer Technologien erlangt dieses Schutzprinzip eine her- vorragende praktische Bedeutung. Die rechtswissenschaftlichen Grundlagen sowie die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Problematik des Günstigkeitsprinzips werden dargestellt. Durch eine Analyse in der Praxis ...

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