1 Ergebnis.

Grenzen der objektiven Schiedsfähigkeit im Rahmen des § 1030 ZPO
Am 1. Januar 1998 ist die bisher umfangreichste Reform des deutschen Schiedsverfahrensrechts in Kraft getreten. Im Zuge der Reform hat der Gesetzgeber die Definition der objektiven Schiedsfähigkeit, die bisher an die Vergleichsfähigkeit des Streitgegenstandes geknüpft war, nach Schweizer Vorbild an die Vermögensrechtlichkeit des streitigen Anspruches gebunden, um eine transparentere Regelung der Frage, welche Rechtsstreitigkeiten von Schiedsgerichten entschieden werden können, zu ...

88,00 CHF