Die Geltung von Rechtsnormen
Die Probleme, die in dieser Arbeit entwickelt werden und deren Losung versucht wird, haben den Autor sowohl durch sein juristisches Studium als auch seine praktische Ausbildung begleitet. Sie sind in ihrer Aktualitat so beharrlich, weil sie gleichwohl bei der juristischen Alltagsarbeit auftauchen wie auch den Hohenflug juristischer Theorienbildung begleiten. rch hoffe, daB die Arbeit beiden Unternehmungen dienlich ist. Dank schul ...
73,00 CHF
Allgemeine Rechtslehre
1. Aufgabenstellung Die Allgemeine Rechtslehre, wie sle 1m folgenden entwim.elt wird, hat sich zur Aufgabe gesetzt, eine Einfiihrung in eine wis senschaftliche Rechtswissenschaft zu geben. Gegenstand aller rechtswissenschaftlichen Disziplinen ist die Erforschung bestimmter Rechtsordnungen oder Teile davon. Da Rechtsordnungen nur durch Normensysteme abgebildet werden konnen, hangt der Zugang zu allen Rechtsordnungen - den realisierten und gedachten - von der Kenntnis ...
73,00 CHF
Erkenntniswert betriebswirtschaftlicher Theorien
. . . 412 In. Betriebswirtschaftliche Theorie und Wirklichkeit 4rl 1. Die Deutung einer Theorie . . . . . . . . . . . 4!7 2. Das Verifikationsprinzip . . . . . . . . . . . . 49 3. Die Dingsprache als Basissprache betriebswirtschaftlicher Theorien 512 4. Die Zurückführung der betriebswirtschaftlichen Begriffe auf die Dingsprache ...
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Logik des Rechts
Da sich die Arbeit mit der Basis der Rechtssprache beschaftigt, erfaBt sie weite Bereiche der Rechtswissenschaft. Es ist dabei unmoglich, die gesamte Auseinandersetzung mit der Literatur in den Text aufzunehmen. Dies ist schon angeraten, urn die Systembildung nicht zu uberlagern. Auch muB berucksichtigt werden, daB es bei den Fragen der Logik des Rechts urn Grundsatzfragen geht. Hier konnen die Meinungen ...
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Theorie des Beweiswertes für Beweismittel im Zivilprozeß
Wahrend die normativen Probleme in der Rechtswissenschaft einen breiten Raum einnehmen, herrscht in der Behandlung der Tatsachenfeststellung eine vorwiegend pragmatische Einstellung. Die Rechtsfragen halt man fur den eigentlich juristischen Bereich, wahrend die Fragen der Tatsachenfeststellung nach Meinung der Juristen am besten mit gesundem Menschenverstand zu losen sind. Diese Situation der ProzeBrechtslehre steht in deutlichem Gegensatz zu der Entwicklung der Realwissenschaften, ...