1 Ergebnis.

Die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB ¿ insbesondere im Arbeitsrecht
Nach § 305 c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zu Lasten des Verwenders. Der Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle und damit auch derjenige der Unklarheitenregel wurde im Zuge der Schuldrechtsreform ausdrücklich auf das Arbeitsrecht erweitert. Hierdurch hat sich eine Vielzahl grundlegender und ungeklärter Probleme ergeben. So ist insbesondere der Bereich arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln seither von großer Unsicherheit geprägt. ...

114,00 CHF