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Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung
Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der ...

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