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Die Grenzen der Patentierbarkeit humangenetischer Erfindungen
Auch die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie 98/44/EG führte zu keiner abschließenden Klärung der Patentierbarkeit humangenetischer Erfindungen. Das Patentrecht als Gestaltungs- und Steuerungsinstrument bewirkt lediglich ein Ausschließlichkeitsrecht und stellt gerade kein positives Benutzungsrecht dar. Nach Aufklärung des Sinns und Zwecks eines Patentierungsausschlusses untersucht der Verfasser die grund- und menschenrechtlichen Grenzen der Patentierbarkeit im Mehrebenenkonstitutionalismus. In einer Einzelfallbetrachtung werden mögliche Verstöße gegen die ...

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