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Die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts für die Preußischen Staaten über die eheliche Gütergemeinschaft in der Praxis des Königlichen (Geheimen) Obertribunals in der Zeit von 1837 bis 1879
Mit der Verlagerung der Gesetzesauslegung von der Gesetzeskommission zur Rechtsprechung und der Abwendung von der reinen mechanischen richterlichen Wortlautanwendung der Gesetze wurde den preußischen Gerichten die Möglichkeit zur eigenständigeren Interpretation und Rechtsfindung nach den anerkannten Auslegungsregeln des 19. Jahrhunderts eröffnet. Das Königliche (Geheime) Obertribunal - zuständig als oberster Gerichtshof in Preußen für Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen - ...

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