Die Anwendung der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts...
Mit der Verlagerung der Gesetzesauslegung von der Gesetzeskommission zur Rechtsprechung und der Abwendung von der reinen mechanischen richterlichen Wortlautanwendung der Gesetze wurde den preußischen Gerichten die Möglichkeit zur eigenständigeren Interpretation und Rechtsfindung nach den anerkannten Auslegungsregeln des 19. Jahrhunderts eröffnet. Das Königliche (Geheime) Obertribunal - zuständig als oberster Gerichtshof in Preußen für Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivil- und Strafsachen - ...