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Verdeckte Einlage im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Handelsrecht versteht unter Einlagen Vermögenszuführungen (Geld- oder Sachleistungen), die ein Gesellschafter einer Gesellschaft in Erfüllung der gesellschafsrechtlichen Verpflichtungen zur freien Verfügung überlässt. Erfolgt die Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, so handelt es sich um eine offene Einlage. Bei einer Kapitalgesellschaft ist das bei der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung der Fall. Steuerlich sind Einlagen gem. § 4 Abs. ...

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Die verdeckte Einlage im Gesellschafts- und Steuerrecht
Einlagen sind steuerlich alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige dem Betrieb im Laufe des Wirtschaftsjahres zugeführt hat. Basiert eine Einlage nicht auf einer gesellschaftsrechtlichen Verpflichtung zur Kapitalaufbringung, bezeichnet man sie als verdeckte Einlagen. Die handelsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung solcher stiller Einlagen ist umstritten. Der Autor stellt die einzelnen Problembereiche als auch die Lösungsansätze sowohl auf der Seite der Gesellschaft als ...

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