Die Urteilsabsprachen als viertes Paradigma des Strafverf...
Die Strafrechtspflege, wie die Zufügung der über die meisten Epochen der Geschichte äußerst grausamen staatlichen Kriminalstrafe euphemistisch genannt wird, vollzog sich ungefähr bis zum Jahr 1800 in zwei aus heutiger Sicht gleichermaßen unerträglichen Formen: zunächst dem Gottesurteils- und später dem Folterprozess. Im neunzehnten Jahrhundert setzte sich als 3. Paradigma der auf der umfassenden und ausschließlichen Beweisaufnahme in der öffentlichen und ...