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Ethologische Aussagen zur artgerechten Nutztierhaltung
Prof.Dr.A.Nabholz Präsident der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung (IGN) Die Tierschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland (1972) und der Schweiz (1978) dienen ihrem übereinstimmenden Zwecke nach dem Schutz des Tieres und dessen Wohlbefinden. Niemand darf einem Tier "ohne vernünftigen Grund" (Tier­ schutzgesetz BRD), resp. "ungerechtfertigt" .(Tierschutzgesetz CH) Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Darüber hinaus muss, wer Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat, ...

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