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Betriebsvereinbarungen und das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV
Das europäische Kartellverbot gilt grundsätzlich umfassend, d.h. auch für das Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Kollektivvereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc.) stehen daher in einem latenten Konflikt mit dem Kartellverbot des Art. 101 AEUV. Zur Auflösung des Konflikts hat der EuGH die sogenannte Albany-Ausnahme entwickelt. Erfüllt eine Vereinbarung ihre Voraussetzungen, ist sie vom Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen. Während der EuGH bereits ...

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