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Risikoselektion im Mitgliederwettbewerb der Gesetzlichen Krankenversicherung
Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 erweiterte die Wahlrechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und führte so zu einer Intensivierung des Wettbewerbs der Krankenkassen um Mitglieder bzw. Versicherte. In diesem Zusammenhang sollte die Einführung eines Risikostrukturausgleichs (RSA) das Auftreten von Risikoselektion verhindern. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Beantwortung der Frage, ob es im Mitgliederwettbewerb der GKV dennoch zu Risikoselektion ...

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