Ludomanie im Strafrecht
Die Ludomanie beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Strafgerichten obliegt die Entscheidung darüber, ob bei Straftätern eine Pathologische Glücksspielsucht im Einzelfall vorliegt und diese Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit hat. Für diese Beurteilung wird häufig ein psychowissenschaftliches Sachverständigengutachten herangezogen. Das Werk ist interdisziplinär angelegt. Es werden sowohl psychowissenschaftliche Erkenntnisse und Befunde zum Störungsbild der Ludomanie vermittelt als auch die normativen Voraussetzungen ...