Der entgeltliche Erbvertrag im Zivil- und Steuerrecht
Ein entgeltlicher Erbvertrag liegt vor, wenn die Parteien eines Erbvertrages vereinbaren, dass der Bedachte für die erbvertragliche Verfügung eine Gegenleistung erbringt. Zunächst wird in einem zivilrechtlichen Teil der Zusammenhang zwischen diesen beiden Verträgen untersucht. Es wird gezeigt, dass der entgeltliche Erbvertrag als einheitliches Rechtsgeschäft im Sinne des § 139 BGB zu qualifizieren ist. Dies wirkt sich u.a. bei Nichtigkeit oder ...