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Die nationalsozialistische Sicht einiger Institute des Zivilprozess- und Gerichtsverfassungsrechts
Der Zivilprozess im Dritten Reich befindet sich als Gegenstand heutiger rechtshistorischer Forschung in einer gewissen Schattenlage. In merkwürdigem Gegensatz dazu steht die Erkenntnis, dass die nationalsozialistische Gesetzgebung auch auf zivilprozessualem Gebiet den vorherrschenden ideologischen Maximen Ausdruck zu geben wusste.

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