Besonderheiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnisse...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2, 7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 1 Satz 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Ver-mögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens getroffen wird. ...