Die europäische Grundrechtsarchitektur stellt sich heute dem Rechtsanwender als pluralistische dar, verteilt auf nationale, supranationale und völkerrechtliche Rechtsquellen. Zur Durchsetzung ihrer Grundrechte stehen den Bürgern eine Vielzahl von Rechtsschutzorganisationen und Verfahren zur Verfügung, die sie in Anspruch nehmen können. Es war das Ziel einer Tagung, die im Juni 2013 von Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel und Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer an ...