1 Ergebnis.

Effizienz durch Verständigung
Entscheidungen in nicht vollständig ermittelten Sachverhalten können aus guten Gründen als unsachgemäß, rechtswidrig und "unjuristisch" bezeichnet werden. Um einer solch "unjuristischen", nicht rechtskonformen Verwaltung und Rechtsprechung entgegenzuwirken sowie eine Aushöhlung der rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien durch ein - im schlimmsten Falle unkontrollierbares - Ausweichen in faktische Droh- und Drucksituationen zu vermeiden, werden durch die im Tagungsband versammelten Beiträge, die Möglichkeiten und Grenzen ...

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