Urlaubsrecht
Ihre Mitarbeiter sind dann mal weg? Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt die Mindestanzahl an Urlaubstagen.Für bestimmte Personengruppen (z.B. Jugendliche, Auszubildende, schwerbehinderte Menschen, Seeleute oder Heimarbeiter) existieren ergänzende Sondervorschriften. Daneben kann eine Freistellung von der Arbeitspflicht auch aus etlichen notwendig oder gewünscht sein, z.B. für ein Sabbatical, zur Pflege eines Angehörigen, zur Betreuung eines Kindes oder zur ...