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Von der Verwaltungsgemeinschaft des BGB von 1896 zur Zugewinngemeinschaft des Gleichberechtigungsgesetzes von 1957
Der gesetzliche Regelgüterstand der Zugewinngemeinschaft wurde am 1.7.1958 durch das «Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz - GleichberG)» eingeführt. In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung nachgezeichnet, die zur Einführung führte. Es werden die Geschichte des ehelichen Güterrechts bis 1900 und die Grundzüge des bis 1953 geltenden Rechts dargestellt. Die schon ...

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