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Konzernfolgeverantwortung nach lex fori concursus
Hielt der Reorganisationsgedanke für die Unternehmensinsolvenz Einzug in die InsO, wirft das neue Internationale Insolvenzrecht folgende Frage auf: Kann bei verbundenen Unternehmen das Vermögen des herrschenden Unternehmens für die Insolvenzmasse des abhängigen Unternehmens i.S. einer Konzernfolgeverantwortung herangezogen werden kann. Das Internationale Insolvenzverfahren begründet Konzentrationswirkungen, die dem beherrschenden Verfahrensrecht einräumen, unbekannte gesellschaftsrechtliche Einflüsse einzuführen. Auch nach der EUInsVO kann inländisches Vermögen ...

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