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Rechtsschutz in der Krankenhausplanung
Zur Gewährleistung einer möglichst umfassenden Gesundheitsversorgung hat der Gesetzgeber mit der Krankenhausplanung ein staatliches Verteilungssystem etabliert, bei dem die Entscheidung über die Zulassung eines Krankenhauses zur Teilnahme an der stationären Krankenversorgung in den Händen der zuständigen Landesbehörden liegt. Der bei dieser Entscheidung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigte Krankenhausträger wird, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt, die Gerichte anrufen. Die Autorin ...

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