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Das System der festen Pfandstellen (Art.813-815 ZGB) im schweizerischen Liegenschaftsrecht verglichen mit den deutschen Verhältnissen
Bei der Rangordnung der Grundstücksrechte gehen das schweizerische und das deutsche Recht von verschiedenen Prinzipien aus. Während in der Schweiz das System der festen Pfandstelle gilt, hat sich der deutsche Gesetzgeber für das System der beweglichen Rangordnung entschieden. Bei näherer Betrachtungsweise zeigt sich indessen, daß beide Rangrechtssysteme insbesondere aufgrund von gesetzlichen Ausnahmen weit weniger voneinander entfernt sind als der gegensätzliche ...

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