Oesterreichs Eisenbahnrecht (Classic Reprint)
Excerpt from Oesterreichs EisenbahnrechtSbic 29ahmehmungen mehrerer Sahre geigten bei Der 21u6führüng non (üfenbahn= Unternehmungen Durch Die 'ßrinatbetrieb= famteit Cchwierigleiten, Die fo angemeffen auch folche Unternehmungen geleitet, fo zweimaffig auch Die 2lrt Der 2lußführung Derfelben und Deß technifchen ßetriebeß fein möge mit Der Statur einer $brinatgefell= fchaft ungertrrnnlich nerbunben finb. Brangte fich Die Uebergeugung auf, Daß, wenn Der betretene 29eg außfchließenb ...