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Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Eine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es nach § 1 Abs. 3 Satz 3 SGB VIII, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dieser Schutzauftrag wurde durch die Einführung des § 8a SGB VIII am 01.10.2005 noch einmal konkretisiert. Aber welche Bedeutung hat der Schutzauftrag für einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe wirklich? Wie gehen ...

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