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Entwicklung eines Marktpreis-Prüfungsstandards für öffentliche Aufträge
Das öffentliche Preisrecht in Gestalt der VO PR 30/53 regelt die Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen. Als Ergänzung des Vergaberechts leitet sich aus ihm der jeweils höchstzulässige Preis ab, den ein Auftragnehmer von einer Beschaffungsbehörde vergütet bekommen darf. Zentrale Größe der VO PR 30/53 ist der "Marktpreis". Wann dieser vorliegt und wie dieser nachgewiesen werden kann, ist jedoch seit Jahrzehnten ein ...

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