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Die vertraglichen Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles im Rahmen der AKB
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Kraftfahrtversicherung ist als Massengeschäft eine der wichtigsten Sparten der Sachversicherer. Sie unterlag bisher, wie alle anderen Zweige auch, der Genehmigungspflicht des BAV bezüglich des Bedingungswerkes und der Tarife. Diese Tradition wurde 1994 erstmals durchbrochen. Die am 18.06.92 vom Rat der EG beschlossene Dritte Schadenrichtlinie, die ursprünglich am 01.07.94 in Kraft treten sollte, ist, etwas verspätet, am 29.07.94 wirksam ...

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