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Die Bindung der Mitgliedstaaten an die Unionsgrundrechte
Mit der Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon ist der europäische Grundrechtsschutz in eine neue Phase getreten. Damit stellen sich auch neue Fragen zur Bindung der Mitgliedstaaten an die Grundrechte der Charta sowie an die Grundrechte aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Insbesondere auch wegen des Protokolls, durch welches dem Vereinigten Königreich und Polen - im ...

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