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Das Gesetz vom 29. April 1869. Die Einführung einer Prozessordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern
Frontmatter -- Vorbemerkungen -- Erklärung der gebrauchten Abkürzungen -- Inhaltsuebersicht -- Einleitung -- I. Allgemeine Bestimmungen. (Art. 1-25) -- II. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welcher das das bayerische Landrecht Geltung hat. (Art. 26-27) -- III. Besondere Bestimmungen für diejenigen Landestheile, in welchen das allgemeine preußische Landrecht Geltung hat -- IV. Besondere Bestimmungen in Betreff der Anwendbarkeit der neuen ...

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