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Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit bei Tarifpluralität und die Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2010 seinen über Jahrzehnte hinweg das Tarifrecht prägenden Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit im Betrieb bei Tarifpluralität und damit das Prinzip «Ein Betrieb-Ein Tarifvertrag» aufgegeben. Zu dieser Entwicklung hat u.a. die stetige Veränderung der Gewerkschaftslandschaft in Deutschland in den letzten Jahren beigetragen. In Konkurrenz zu den klassischen DGB-Gewerkschaften traten immer öfter sogenannte Spezialisten- und Spartengewerkschaften wie die ...

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