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Grenzüberschreitende Geldsanktionen
Mit dem Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) werden Bußgelder, die aufgrund von Verkehrsverstößen innerhalb der Europäischen Union verhängt wurden, auch in Deutschland beigetrieben. Die sich anschließenden Verfahren mit europaweiter Beteiligung, die von den Prinzipien des Rechtshilferechts stark beeinflusst sind, sind eine Herausforderung für die meisten Verkehrsrechtler. Hinzu kommt jedoch, dass zahlreiche europäische Staaten für die Vollstreckung von Bußgeldern weitere Möglichkeiten außerhalb des EuGeldG ...

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