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MaComp
Zum Werk Mit den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) setzt die BaFin ihre Anforderungen an die Aufsicht der Banken, Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften fest. Sie greift damit nicht nur auf das deutsche Recht, sondern auf zahlreiche europäische Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes für Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zurück. Die Vorschriften der MaComp regeln u.a. die Beratung und ...

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