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Die Kooperation von deutschen Unternehmen mit der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC
Ein Beitrag zur Criminal Compliance. An der US-Börse gelistete Unternehmen werden von der US-Börsenaufsicht, U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), aufgefordert, gegen sich selbst zu ermitteln, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen den Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vorliegt. Da die Mitarbeiter verpflichtet sind, in einem sogenannten Interview auszusagen, kollidiert diese Auskunftspflicht mit dem nemo-tenetur-Grundsatz. Denn die Ergebnisse werden an ...

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