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Die Begründungsbedürftigkeit der Ausübung zivilrechtlicher Gestaltungsrechte
Der Begriff des Gestaltungsrechts und die Ausübung von Gestaltungsrechtenbegegnen dem Rechtsanwender auf allen Gebieten des Zivilrechts. Dabei haben dieAnfechtung, die Kündigung oder der Rücktritt gemeinsam, dass sie durch privateWillenserklärung geltend zu machen sind. So wie der Begriff der Willenserklärungeine eingehende und umfassende Behandlung in der Zivilrechtswissenschafterfahren hat, könnte man meinen, dass auch die Form, der Umfang oder dieFunktion der Gestaltungserklärung ...

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