Rechtsschutz in kollektiven Strukturen
Arbeits- und Verbraucherrecht haben sich in den letzten Jahren aufeinander zubewegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt ein Arbeitsvertrag grundsätzlich einen Verbrauchervertrag dar. Dieser individual-rechtliche Ausgangspunkt wurde im kollektiven Recht bislang keiner weitergehenden Forschung unterzogen. Hier knüpft Daniel Klocke an: Nach § 15 UKlaG findet die Klauselkontrolle im Wege der Verbandsklage für das Arbeitsrecht keine Anwendung. Im Gesetzgebungsprozess wurde jedoch ...