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Der Kontrahierungszwang im deutschen und französischen Zivilrecht
Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung (refus de vente) gegenüber einem ...

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