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Schenkungen unter Ehegatten in der deutschen Privatrechtsgeschichte des Mittelalters
Schenkungen unter Ehegatten waren nach den frühneuzeitlichen Rechtsaufzeichnungen Deutschlands ausdrücklich zugelassen. Erst als das römische Dotalrecht in das gemeine deutsche Recht übernommen wurde, tauchten Schenkungsverbote unter Ehegatten in deutschen Partikularrechten auf. Die Arbeit untersucht die Regelungen der deutschen Partikularrechte des Mittelalters zur Zulässigkeit von Ehegattenschenkungen bei Eheschließung und während der Ehe. Ebenfalls wird der Ursprung dieser Vorschriften untersucht.

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