Das defizitäre Anfangsvermögen beim Zugewinnausgleich
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestimmt für die Berechnung des Zugewinns in § 1374 Abs. 1, 2. Halbs. BGB den Ausschluß eines defizitären Anfangsvermögens. Die rechtspolitische Fragwürdigkeit der darin liegenden Begünstigung des vorehelich überschuldeten Ehegatten ist häufig betont und ihre Verfassungsmäßigkeit vereinzelt angezweifelt worden. Unter besonderer Berücksichtigung des festgestellten Grundgedankens der Zugewinngemeinschaft wird die Vorschrift in sämtlichen Fallkonstellationen auf ihre ...