Das neue Datenschutzrecht bei Polizei und Justiz
Das neue Bundesdatenschutzrecht Mit der Verabschiedung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes durch das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) ist am 25.5.2018 neues Recht in Kraft getreten. Teil III des neuen BDSG setzt dabei die Richtlinie EU 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung ...