Die Vorstandspflicht zum Risikomanagement
Für den organisatorischen Umgang mit Risiken bei einer AG ist § 91 Abs. 2 AktG die zentrale Norm. Im Vordergrund der Arbeit steht sowohl die umfassende und konsequente Aufarbeitung des bisherigen Streits über Umfang und Reichweite des Pflichtinhalts von § 91 Abs. 2 AktG als auch die Frage, ob mit der Einführung des Begriffs "Risikomanagementsystem" durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ein ...