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Die Vermutungen des GWB
Obwohl gesetzliche widerlegbare Vermutungen im allgemeinen nur Beweislastnormen sind, werden die kartellrechtlichen Vermutungen immer wieder als "Aufgreiftatbestände", "keine Vermutungen im zivilrechtlichen Sinne", "prima-facie-Regeln" oder "konkretisiert typische wettbewerbliche Gefährdungslagen" eingeordnet. Teils wird kritisiert, sie seien verfassungswidrig, da in der Eingriffsverwaltung die Voraussetzungen freiheitsbelastender Verwaltungsakte vollständig vom Staat nachgewiesen werden müßten. Unsicherheiten herrschen auch zu der Frage, ob die kartellrechtlichen Vermutungen die ...

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