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Die REACh-Verordnung
Die 2007 in Kraft getretene REACh-Verordnung markiert einen Neuanfang des EG-Chemikalienrechts und bewirkt durch die gestärkte Selbstregulierung der Wirtschaftsakteure eine neue Qualität im europäischen Risikoverwaltungsrecht. Ihr erklärtes Ziel ist es, die bestehenden Wissenslücken zu chemischen Stoffen und ihren Wirkungen zu schließen und eine angemessene Beherrschung chemischer Risiken zu gewährleisten. Das frühere Recht lieferte hier keine Erfolge. Die Untersuchung geht der ...

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