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MicroBilG
Kaum wurde das BilMoG in Deutschland erfolgreich umgesetzt, kam von der EU bereits die nächste gesetzliche Vorgabe, die die Bilanzierung von Kapitalgesellschaften grundlegend verändert. Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz, kurz MicroBilG, setzt die sogenannte Microrichtlinie der EU um, die zahlreiche Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften mit sich bringt. Kleine Kapitalgesellschaften, die bestimmte Umsatzzahlen, Bilanzsummen und Mitarbeiterzahlen nicht überschreiten, können dank des neuen Gesetzes zukünftig eine ...

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